
DAS SIND WIR
Innerhalb des Kantons Nidwalden bestehen 15 eigenständige Korporationen
Altzellen, Beckenried, Boden, Buochs, Büren nid dem Bach, Büren ob dem Bach (Plätzet-Ürte), Dallenwil, Emmetten, Ennetbürgen, Ennetmoos, Hergiswil, Oberrickenbach, Stans, Stansstad, Waltersberg – die in einem kantonalen Korporationsgesetz (NG 181.1) das Korporationsbürgerrecht, die Organisation und Verwaltung der Korporationen und die Nutzung vom Korporationsvermögen geregelt und sich selber zusätzlich je ein Grundgesetz gegeben haben. Gemäss Art. 2 des kantonalen Korporationsgesetzes ordnen und verwalten die Korporationen ihre Angelegenheiten selbständig.
In der Vereinigung der Nidwaldner Korporationen werden Anliegen der 15 Nidwaldner Korporationen thematisiert und diskutiert und bei Bedarf gemeinsame Versammlungen und Treffen abgehalten. Die Präsidentin der Vereinigung der Nidwaldner Korporationen ist Iren Odermatt, Hurschlistrasse 4, Dallenwil.
Kontakt: 079 617 18 76 oder iren.odermatt@uertizentrum.ch
181.1 KorporationsgesetZ
Korporationsbroschüre
Feststellung des Korporationsbürgerrechtes
Der Bundesgerichtsentscheid vom 29. Januar 2018 zur Feststellung des Korporationsbürgerrechts hat Auswirkungen auf alle 15 Nidwaldner Korporationen und bedingt einen Systemwechsel für den Erwerb und die Beibehaltung des Korporationsbürgerrechts. Die bis anhin auf Namen und Bürgerort abgestützte Praxis muss auf das geschlechtsneutrale Abstammungsprinzip umgestellt werden.
Gemäss Informationen im Nidwaldner Amtsblatt Nr. 13 – 28. März 2018 müssen „…aufgrund des Bundesgerichtsurteils mittels einer Teilrevision des Kantonalen Korporationsgesetztes vom 26.4.1992 (NG 181.1) die Bestimmungen zur Erlangung des Korporationsbürgerrechts verfassungskonform ausgestaltet werden… Bis zum Abschluss dieser Teilrevision werden die Verantwortlichen der Korporationen … eine Übergangslösung ausarbeiten, in der geregelt wird, wie das Korporationsbürgerrecht durch den Korporationsrat – gemäss Art. 14 des Korporationsgesetzes neu festgestellt werden wird.“
Die Nidwaldner Korporationen kommen dieser Forderung nach und haben auf Basis des Bundesgerichtsurteils vom 29. Januar 2018 gemeinsame Vollzugshilfen zur Feststellung des Korporationsbürgerrechtes ab 29. April 2024 erarbeitet.
So besteht für berechtigte Personen die Möglichkeit sich jeweils bis Ende Februar nach dem ordentlichen Verfahren, unter Voraussetzung der Artikel 15 ff des kantonalen Korporationsgesetzes und mit dem Anmeldeformular bei der entsprechenden Korporation zu melden zur Eintragung in das Register ihrer Korporation und für das Stimm- und Wahlrecht resp. das Nutzungsrecht.
Die aktuellen Anmeldeformulare der jeweiligen Korporationen werden in Kürze untenstehend aufgeschaltet. Bei Unklarheiten oder Fragen können sich Interessierte direkt an die entsprechenden Kontaktpersonen der einzelnen Korporationen wenden.
Vollzugshilfen zur FEststellung des Korporationsbürgerrechts vom 29. April 2024
Amtsblatt Nr. 13 vom 28. März 2018, SEiten 580/581
Genossenkorporation Emmetten
Anmeldeformular 2026
Uertekorporation Ennetmoos
Anmeldeformular 2026
Uertekorporation Oberrickenbach
Anmeldeformular 2026
Ürtekorporation Waltersberg
Anmeldeformular 2026
